Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
Scha(r)fsinn-Coaching, Inh.: Lutz Heipmann, Am Röbekamp 6, 32257 Bünde, 05223-7929697, info@scharfsinn-coaching.de., Finanzamt Gütersloh, StNr.: 351/5876/1044
1. Geltungsbereich
1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Rechtsgeschäfte des Veranstalters mit seinen Vertragspartnern, "Teilnehmer" genannt.
1.2. Änderungen müssen schriftlich mitgeteilt werden. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung schriftlich widerspricht.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1. Der Veranstalter bietet Coaching - Veranstaltungen wie Seminare, Vorträge und Gespräche an. Das aktuelle Leistungsangebot wird auf seiner Internetseite angegeben.
2.2. Der konkrete Vertragsgegenstand und sein Leistungsumfang wird schriftlich vereinbart.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1. Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Teilnahmeerklärung und dem Bestätigungsschreiben des Veranstalters zustande.
3.2. Bei einer Gruppenanmeldung schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen Person einen Teilnahmevertrag für die Gruppe ab.
4. Vergütung
4.1. Die Teilnahmegebühr richtet sich -wenn nicht anders im Vertrag festgehalten- nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Darüber hinaus gehende Sonderleistungen über 100 € müssen schriftlich vereinbart werden. Barauslagen und geringere Kosten, die dem Veranstalter auf Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.2. Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
4.3. Bei terminlichen oder gesundheitlichen Problemen des Teilnehmers oder Veranstalters wird eine an sich kostenfreie Terminverschiebung innerhalb von 6 Monaten vereinbart. Sollten bereits unmittelbare Kosten (Cateringkosten, Übernachtungsgebühren...) entstanden sein, müssen sie von dem für die Verschiebung Verantwortlichen übernommen werden.
4.4. Bei einseitigem Rücktritt, Nichtinanspruchnahme oder Nichterbringung der vereinbarten Leistung kann eine Entschädigung von bis zu 50% der Kosten verlangt werden.
5. Haftung
5.1. Der Veranstalter haftet für eine vertragsgemäße, möglichst reibungslose und gefahrlose Erfüllung seiner Seite.
5.2. In Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
5.3. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter im selben Umfang.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1. Der Teilnehmer hat dazu beizutragen, dass ein möglichst reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. Er erkennt an, dass der Veranstalter oder sein Vertreter dazu für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt ist.
6.2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Störungen mitzuwirken, so dass Schäden vermieden oder gering gehalten werden. Beanstandungen sind unverzüglich zu melden, damit der Veranstalter im Rahmen seiner Möglichkeiten direkt für Abhilfe sorgen kann.
6.3. Die Teilnahme an einer Coaching-Veranstaltung kann körperliche Aktionen beinhalten. Der Veranstalter versichert, nach bestem Wissen und Gewissen seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und haftet dafür nach den gesetzlichen Bestimmungen, dennoch bleibt gerade bei Outdoor - Veranstaltungen ein Restrisiko. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Gesundheitliche Bedenken oder Einschränkungen sind vom Teilnehmer rechtzeitig anzuzeigen. Gegen einen Unfall ist der Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen oder betrieblichen Unfallversicherung versichert.
7. Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, über alle Persönlichkeits-, wie auch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
8. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist der Sitz des Veranstalters.
9. Sonstige Bestimmungen
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Bünde, den 28.1.2015